Rufanlagen werden in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen und Justizvollzugsanstalten eingesetzt, um im Notfall schnell Pflege- oder Aufsichtspersonal zu verständigen. Diese Systeme, auch bekannt als Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf oder Patientenruf, sorgen für eine zuverlässige Kommunikation in kritischen Situationen. Unsere geschulten Fachkräfte übernehmen die Planung, Installation, den Betrieb und die Wartung der Anlagen gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0834.
Ein zuverlässiger Betrieb der Rufanlage erfordert regelmäßige Inspektionen und Wartungen. So gewährleisten Sie in Ihrer Einrichtung die Sicherheit Ihrer Bewohnerinnen und Bewohner und vermeiden zugleich kostspielige Systemausfälle.
Am 30. Juni 2018 endete die zweijährige Übergangsfrist der DIN VDE 0834-1:2016-06.
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme gibt es keinen „Bestandsschutz“ für ältere Rufanlagen.
Um Ihnen einen rechtssicheren Betrieb Ihrer Rufanlagen zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Hinweise in einem übersichtlichen Merkblatt für Sie zusammengefasst.