Rufanlagen werden in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen und Justizvollzugs-anstalten eingesetzt, um im Notfall schnell Pflege- oder Aufsichtspersonal zu verständigen. Diese Systeme, auch bekannt als Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf oder Patientenruf, sorgen für eine zuverlässige Kommunikation in kritischen Situationen. Unsere geschulten Fachkräfte übernehmen die Planung, Installation, den Betrieb und die Wartung der Anlagen gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0834.
Am 30. Juni 2018 endete die zweijährige Übergangsfrist der DIN VDE 0834-1:2016-06.
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme gibt es keinen „Bestandsschutz“ für ältere Rufanlagen.
Betreiber sind aus ihrer Fürsorgepflicht heraus verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Durch die Verankerung der DIN-Normen, einschließlich der DIN VDE 0834-1:2016-06, im EnWG § 49 Abs. 1 erhalten diese den Status von verbindlichem Recht. Für Betreiber bedeutet dies, dass eine Nichtbeachtung der Norm ein erhebliches Haftungsrisiko birgt – selbst dann, wenn beispielsweise die Heimaufsicht in Einzelfällen „kulant“ handelt.
Um Ihnen einen rechtssicheren Betrieb Ihrer Rufanlagen zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Hinweise in einem übersichtlichen Merkblatt für Sie zusammengefasst.